REVISION ERFOLGREICH – URTEIL AUFGEHOBEN – VERFAHREN EINGESTELLT

Am 23. Juni 2020 hatte das Landgericht Meinigen, dass Urteil des Amtsgerichtes von Hildburghausen bestätigt. Ich hätte mit meinem Plakat „Volksverhetzung“ begangen. Siehe Hier!

Wie schon vor der ersten Instanz ist mein Anwalt auch hier von einem gravierendem Fehlurteil ausgegangen. (Leider vor beiden Instanzen nicht das erste Mal) Noch am selben Tag legte er Revision gegen das Urteil ein. Nichtsdestotrotz verbreiteten die Fake-Medien stolz, dass ich verurteilt bin und das Urteil bestätigt wurde. Wohlwissend, dass ich Revision dagegen einlegen würde. Nichteinmal der zur Neutralität verpflichtete Zwangsabgabensender MDR erwähnte dies in seiner Mitteilung. Unbequeme Bürger öffentlich schlecht darzustellen, passt anscheinend besser in den „Staatsauftrag“??

Ein unabhängiger Bericht beim MDR hätte wie folgt aussehen können: (ich zitiere den Orginalbericht nur abgeändert)

„Das Meininger Landgericht hat das Urteil des Amtsgerichtes Hildburghausen gegen Tommy Frenck vom Bündnis „Zukunft Hildburghausen“ bestätigt. Wie ein Gerichtssprecher MDR THÜRINGEN am Dienstag sagte, bleibt es damit vorrübergehend bei der Geldstrafe von 2.500 Euro wegen Volksverhetzung. Wie Frenck uns mitteilte, wird er noch heute über seinen Anwalt gegen das Urteil Revision einlegen. Wie wir aus vergangenen aufgehobenen Fehlverurteilungen bisher wissen, hatte er damit bisher immer Erfolg. Daher ist das letzte Wort in diesem Prozess noch nicht gesprochen. Der Fall bleibt spannend.“

So, oder so ähnlich hätte ein unabhängiger neutraler Pressebericht eines von Zwangsabgaben finanzierten Mediums aussehen müssen. Stattdessen wurde dem Leser nur die halbe Wahrheit und somit Fake-News vorgegaukelt. Aber gut war ja zu erwarten.

Am 24.12.2020 flatterte mir dann ein Schreiben vom Thüringer Oberlandesgericht mit einem einstimmigen Beschluss vom 18.12.2020 in Haus. Aktenzeichen: 1 OLG 331 Ss 93/20

Und der hat es in sich.

1. Das Urteil des Landgerichts Meiningen wird aufgehoben (Die bestätigte Geldstrafe von 2500€).
2. Das Verfahren wird eingestellt.
3. Die Kosten des Verfahrens, die entstandenen Auslagen und Anwaltskosten trägt die Staatskasse

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Jetzt müßte man denken, dass das MDR und die anderen Fake-Medien eine Korrektur des alten fehlerhaften Beitrages vorgenommen hätten oder gar NEU berichten, dass die Verurteilung aufgehoben ist. Aber wie schon geschrieben, passt es wahrscheinlich nicht damit zusammen, wie sie Bürger wie mich, öffentlich darstellen möchten. Informiert euch daher bei alternativen Medien und glaubt nicht alles, was man euch in der Fakepresse vorsätzt!

Quelle Bild und Zitat:
https://www.mdr.de/thueringen/sued-thueringen/schmalkalden-meiningen/-tommy-frenck-berufung-landgericht-volksverhetzung-100.html