Antwort des Landrates auf BZH Anfrage zum Thema „Flüchtlinge“

Gestern kam die Antwort und ich zitiere:

„…Bei der Feststellung des Schutzstatus wird weder nach Alter, noch nach Geschlecht der betreffenden Person unterschieden.“

Damit ist ja eigentlich alles gesagt. Dem Mißbrauch ist hier wieder einmal Tür und Tor geöffnet!