Schwarz auf Weiß – Per Gerichtsbeschluß – Abhöraktion des Staates gegen Tommy Frenck war RECHTSWIDIRG

Anfang des Jahres erreichte mich und meine Anwaltskanzlei ein erfreulicher Brief. In diesem war der Beschluß vom Amtsgericht Erfurt – Aktenzeichen: Az 48 Gs 359/20. Und dieser hat es in sich! Das Gericht hat auf Antrag meiner Anwälte hin beschlossen, dass eine längerfristige Observation gegen mich RECHTSWIDRIG war. Erst kürzlich stellte das Gericht in Meiningen fest, dass die letzte Hausdurchsuchung gegen meine Person ebenfalls unbegründet war. (Das Aktenzeichen suche ich euch noch raus)

Natürlich bin ich nicht so naiv anzunehmen, dass nun nichts mehr überwacht wird. Andere Behörden sind bestimmt noch fleißig dabei, oder machen das parallel. Aber von mir aus können sie das auch weiterhin machen. Sie werden einfach nichts finden! Von mir aus können die sich auch mit ihren Lauschohren direkt ins Gasthaus hocken und alles mithören. Aber es ist doch schon sehr schwer zu erklären, dass man Leute wie mich Observiert und dann nichtmal in der Lage ist, die linken Kriminellen zu finden, die überall Häuser anzünden und Bürger überfallen!

Hätte ich in den letzten Jahren auch nur einen Furz quer gelassen, könnt ihr davon ausgehen, dass es in der Zeitung gestanden hätte und ein Medienwirksames-Verfahren gegen mich eröffnet worden wäre.

Auch bei dieser Sache kam jetzt vor Gericht raus, dass man Sachen für das Gericht wohl inszeniert, um dann Bürger wie mich Auszuhorchen und Daten zu sammeln. (Die dann natürlich nie weider gelöscht werden)

Die Story war folgende: Eine Person A aus Österreich wollte angeblich eine Feuerwaffe, zu einer Person B nach Thüringen bringen/schmuggeln. Ein V-Mann der nicht genannt wird (vermutlich aus Österreich) erzählte das Person B wohl den Tommy Frenck kennt, bzw. er Person B. Das hat den Behörden dann gereicht um mich komplett abzuhören, zu obersvieren, eine Standortüberwachung durchzuführen etc. Im Zuge des Gerichtsverfahren wurde dann festgestellt, dass dies nur eine Fantasiegeschichte ist und das ich tatsächlich weder Kontakt zur Person B habe/hatte noch diese kenne. Aufgrund dieser V-Mann Aussage hätte auch nie diese ganze Abhöraktion stattfinden dürfen. Immerhin, mal ein positives Urteil! Kaufen kann man sich davon leider nichts, denn Schadensersatz oder ähnliches muss der Staat nicht zahlen. Aber wenigstens hab ich es erneut schwarz auf weiß, dass die Behörden „rechtswidrig“ handeln.

Unerklärlich auch, dass solche V-Leute weiterhin geschützt werden. Normalerweise müsste diese Person nun ein Gerichtsverfahren wegen § 164 Falsche Verdächtigung bekommen, aber wen wunderts, in diesem Land ist mittlerweile nichts mehr Normal oder Gerecht!

Eine Menge solcher Geschichten arbeite ich gerade in meinem neuen Buch heraus um aufzuzeigen, wie Bürger, die sich nichts zu Schulden kommen lassen, von diesem System drangsaliert und verfolgt werden! Aber offiziell gibt es das ja alles gar nicht, weil wir in einem ‚“freien“ Land leben! Oder doch nicht?