Offener Brief an Landrat Müller & Regiomed – mit BZH Anfragenkatalog

BZH FRAKTION
IM KREISTAG VON HILDBURGHAUSEN

AN:
Landratsamt Hildburghausen
Büro des Landrates
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen

                                                      Kloster Veßra d. 12.01.2022

Anfragen / Offener Brief an den Landrat Müller – Thema Regiomed & Impfpflicht

Sehr geehrter Herr Müller, die BZH Fraktion im Kreistag von Hildburghausen möchte nach den folgenden Ausführungen von Ihnen bzw. der Geschäftsführung von Regiomed einige Fragen beantwortet haben.

In der Kreistagssitzung vom 11.01.2022 fragte ich Herrn Musick u.a. welchen Plan man für die Einrichtungen der Regiomed Kliniken im Landkreis Hildburghausen und auch allgemein hat, wenn sich das Personal nicht impfen lässt. Leider war von der sehr teuer bezahlten Personalie nichts, aber auch gar nichts produktives zu hören. Weder wurden Alternativen erörtert, noch auf mein angesprochenes Problem, der eventuellen Unterversorgung eingegangen. Im Gegenteil, er sagte nur seine persönliche Meinung, dass er es besser finden würde, wenn eine Allg.-Impfpflicht kommt. In Anbetracht der realen Booster & Impfrate im Landkreis Hildburghausen, oder auch in Thüringen, ist diese Meinung aber mehr als realitäsfern, denn die Bürger lehnen diese zu einem sehr großen Teil ab und unter den bisher Geimpften sind viele, die sich nur aufgrund der Arbeit oder anderen Zwängen zur Impfung haben nötigen lassen. Aus vielen Gesprächen geht dort aber bereits hervor, dass der 3. Booster und weitere folgende Booster nicht mehr angenommen werden.

Eine Impfpflicht ist daher nicht die Lösung und wird das Problem nur weiter verschärfen. Ärzte in der Region ziehen schon in Betracht früher in „Rente“ zu gehen und ihre Praxen eher zu schließen als geplant. Personal in Pflege und Krankenhäusern suchen bereits jetzt schon nach neuen Jobs in anderen Branchen. Wollt ihr wirklich warten, bis diese ihrer Arbeit den Rücken kehren und für das Gesundheitssystem für immer verloren sind? Oder gehört das Ganze zu einem unausgesprochenen Plan der Regiomed das unliebsame Krankenhaus Hildburghausen wegen zu wenig Personal endlich schließen zu können? Dieser Eindruck hat sich nämlich nach der letzten Kreistagssitzung für uns als BZH Fraktion verstärkt.

Mit Absicht habe ich den § 20a Abs. 5 IfSG in der Sitzung nicht genannt. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass Regiomed, Landrat Müller im engen Austausch mit dem Gesundheitsamt sind und alles dafür tun werden, damit unsere Versorgung im Landkreis nicht vor die Wand gefahren wird. Mit Erschrecken musste ich feststellen, dass Herr Musick als Geschäftsführer der Regiomed entweder inkompetent ist, oder aber mit Absicht und sehr unehrlich Druck auf die Mitarbeiter ausüben möchte (Was der bestätigte aufgehangene „Impftimer“ im Krankenhaus Hildburghausen als Indiz auch vermuten lässt) Wie komme ich darauf? Seine Aussage auf meine Frage in der Kreistagssitzung war entweder Unwissen (was zu inkompetent für diese Stelle wäre) oder aber gelogen, denn was passiert denn wirklich ab dem 16.03.2022? Nicht, wie er behauptet hat, dass alle ungeimpften Mitarbeiter sofort nicht mehr arbeiten dürfen und falls sich Regiomed nicht daran hält, gleich tausende Euros an Bußgeldern auflaufen würden. Denn das Gegenteil ist der Fall!

Richtig ist folgendes: Unternehmen und Einrichtungen, die ihre Beschäftigten und die sonst bei ihnen Tätigen unabhängig von ihrem Impfstatus weiterbeschäftigen wollen (die Betonung liegt auf wollen), können dies zunächst ohne Bußgeldrisiko und ohne gegen ein gesetzliches Verbot zu verstoßen, auch über den 16. März 2022 hinaus tun. Sie müssen lediglich unverzüglich nach Ablauf des 15. März 2022 an die zuständige Behörde (Gesundheitsamt im Landratsamt HBN) melden, welche bei ihnen tätigen Personen ggf. die erforderlichen Nachweise (Impf- oder Genesenennachweis oder Impfunfähigkeitsbescheinigung) nicht vorgelegt haben. Ein Verbot, weiter der Tätigkeit nachzugehen, greift für diese Personengruppe erst und nur dann ein, wenn das Gesundheitsamt nach einem zweistufigen Verfahren gegenüber dem Betroffenen, der nicht geimpft oder genesen ist, ein konkretes Betretungsverbot ausspricht. Erst dann ist es nicht mehr zulässig und mit Bußgeld bedroht, Betroffene weiter einzusetzen.

Dieses Tätigkeits- oder Betretungsverbot ergeht aber nicht automatisch, ganz im Gegenteil: Anders, als dies in der Öffentlichkeit suggeriert wird, tritt ein solches Verbot nicht als gesetzliche Folge einer fehlenden Immunisierung ein. Das Gesundheitsamt „kann“ diese Folge lediglich aussprechen, es muss es nicht tun (§ 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG). Es ist daher nicht zutreffend, dass eine Weiterbeschäftigung ab dem 16. März 2022 jeweils eine Ordnungswidrigkeit für die Leitung und auch für die Beschäftigten darstelle und dies auch so geahndet wird.

Fragen an Herrn Landrat Müller:

  1. Ist Ihnen der § 20a Abs. 5 IfSG bekannt?
  2. Wie legen Sie oder die Rechtsaufsicht des LRA HBN den § 20a Abs. 5 IfSG aus?
  3. Wird das Gesundheitsamt die „kann“ – Regelung anwenden?
  4. Wird das Gesundheitsamt in Anbetracht der angespannten Lage bei Pflegekräften, Ärzten, Praxen und allen anderen Mitarbeiter in diesem Sektor „Betretungsverbote“ aussprechen?
  5. Schließen Sie aus, dass Regiomed das Krankenhaus in Hildburghausen wegen Personalmangels in Zukunft schließen muß?
  6. Warum wird die Südthüringer Rundschau nicht mehr ausgelegt? Ist es für Sie so schlimm, dass dort alle Bürger zu Wort kommen und das eben nicht nur Positionen der etablierten Parteien vertreten werden?

Fragen an die Geschäftsführung von Regiomed:

  1. Ist Ihnen der § 20a Abs. 2 IfSG bekannt?
  2. Schließen Sie aus, dass Regiomed das Krankenhaus in Hildburghausen wegen Personalmangels in Zukunft schließen muß?
  3. Wird Regiomed betroffene Mitarbeiter nur unbezahlt „Freistellen“ oder aber fairerweise kündigen? Oder wollen Sie damit weiter Druck aufbauen?
  4. Wollen (wollen nicht muß) Sie keine ungeimpften Mitarbeiter mehr beschäftigen?
  5. Die Aussagen von Herrn Musick zur Kündigung von Chefarzt Herrn Dr. med.Volker Heinbuch haben uns leider nicht überzeugt. Wenn er dazu öffentlich aus arbeitsrechtlichen Gründen nichts sagen kann, so verlangen wir eine aussagekräftige Klärung in einer nicht-öffentlichen Kreistagssitzung. Deshalb hier noch einmal die Frage: Weshalb wurde Herr Dr. med.Volker Heinbuch wirklich gekündigt?
  6. Wie kann es sein, dass Angehörige & Freunde von Patienten ein Besuchsverbot erhalten, aber gleichzeitig Spiegel TV ausgiebig Patienten und Station filmen darf, sogar während eines Notfalls. Oder war dieser sogar inszeniert?

Eine baldige Antwort wird erbeten – jedoch zwingend vor dem Regiomed Stichtag den Herr Musick in der Kreistagssitzung vom 11.01.2022 nannte – gerne können Sie als Landrat auch eine Sondersitzung des Kreistages dazu einberufen. Die BZH Fraktion würde diesen Antrag hiermit vorab schon unterstützen. Warten Sie nicht bis es zu spät ist, und unterschätzen Sie nicht die bereits sehr aufgeladene Stimmung in der Bevölkerung. Sollten alle diese Sachen durch Sie, das Landratsamt und auch Regiomed ungeklärt bleiben, wird die Stimmung weiter kippen und dringend benötigtes Personal verloren gehen!

Mit freundlichen Grüßen

Tommy Frenck
BZH-Fraktionsvorsitzender