Nachlese: Stahlgewitter/Gigi Prozess in Hildburghausen – Weiterhin KEINE Veruteilung irgendeiner Band!

Es hat ein wenig gedauert, aber nun habe ich auch endlich die Zeit gefunden, den Abschlußbericht zum Stahlgewitter Prozess in Hildburghausen zu schreiben.

Hier eine kleine Chronologie der Ereignisse:

1. Prozesstag:
Als erster Zeuge sagte ein Polizist aus Brandenburg aus, „Rechtsextremismus-Experte“, jedenfalls eingesetzt gewesen um u.a. den Künstler „Uwocaust“ zu beobachten. Die Aussage dauerte mehrere Stunden und war der einzige Belastungszeuge gegen den Sänger der Band Stahlgewitter. Der Zeuge behauptete, das er sich die gesungenen Texte alle wörtlich merken konnte und schrieb mehrere Tage später die Anzeige. Warum das „wörtlich“ so wichtig ist, möchte ich fix erläutern. Es gibt Liedtexte die indiziert oder verboten sind. Manchmal hängt die Indizierung oder das Verbot aber nur an einem Wort. Wenn dieses Wort durch ein anderes ersetzt wird, ist das Lied nicht mehr indiziert oder strafbar. Deshalb nützt auch die Datenbank der Polizei wenig, denn dort sind Bandnamen und Liedtitel notiert, aber nicht der Text bzw. der eventuell geänderte Text. Auch eine Melodie-Erkennung bringt in solchen Fällen nichts, da man dann auch nur wieder den Bandnamen und Liedtitel hat, aber nicht den gesungenen Text. Jedenfalls hat sich dieser „Experte“ alle Texte tagelang gemerkt und dann die Anzeige geschrieben. Der Anwalt von Gigi, nahm ihn natürlich schön auseinander und ließ ihn auf seine Aussagen vereidigen. Sollte der Polizist also eine Falschaussage gemacht haben, wäre dies als Meineid mit einer Gefängnisstrafe zu ahnden.
Als nächster Zeuge kam ein Polizist der KPI Suhl, der an diesem Tag in diesem Zummenhang keine Verstöße gesehen hat. Danach mußte ich Aussagen. Ich habe wie 6000-8000 andere Teilnehmer natürlich auch keine strafbaren Inhalte gehört. Weiterhin konnte ich angeben, dass alle Musiktexte im Vorfeld im Landratsamt eingereicht und wie eingereicht genehmigt und auch gesungen wurden. Der Anwalt konnte für den ersten Prozesstag noch 2 weitere Zeugen ausfindig machen. Zum einen, eine Person die an diesem Tag die Kundgebung gefilmt hat, bzw. im Besitz eines Videos der strittigen Szenen war und auch dabei hatte. Zum anderen eine Person, die für einen der angeklagten Liedtexte in der „indizierten“ Fassung einen Freispruch eines OLG und Abweisung der Berufung der Staatsanwaltschaft durch das BGH dabei hatte. Also wäre demnach nicht einmal die „indizierte“ Fassung problematisch gewesen, wobei auch bei diesem Lied ein anderer Text gesungen wurde. Das Video wollte sich an diesem Tag die Richterin auch nicht anschauen und beauftragte die KPI Suhl damit das Video zu sichten und auszuwerten. So ging nun also der 1. Prozesstag zu Ende, obwohl nach meiner Meinung hier schon der Freispruch hätte erfolgen müssen.

2. Prozesstag:
Da ich persönlich nicht im Gerichtssal war (sein durfte, da Zeuge), gebe ich hier verschiedene Prozessbeobachter wieder (das gilt für alle 3. Prozesstage)
Das Video wurde durch einen Beamten der KPI Suhl ausgwertet und der gesungene Text aus dem Video verschriftet. Und jetzt die Überraschung 😀 Der verschriftete Text der KPI stimmte doch tatsächlich mit dem nicht verbotenen/indizierten Liedtext überein, den ich beim Landratsamt eingereicht hatte. Logischerweise stimmte nun der Text nicht mit der Aussage von dem einzigen Belastungszeugen, dem „Polizei-Experten“ aus Brandenburg überein. Spätestens jetzt hätte laut Prozessbeobachtern die Verhandlung mit Freispruch enden müssen, da der Videobeweis eindeutig ist.  Auch die Staatsanwaltschaft hätte jetzt schon wegen des Anfangsverdacht des Meineides gegen den Polizisten tätig werden müssen, ob sie es geworden ist, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Anstatt das Video anzuerkennen, wurde nun die These aufgestellt, dass es gar nicht in Themar aufgenommen wurde. Dafür konnten aber die Filmemacher als Zeugen benannt werden. Weiterhin befragte man noch 2 weitere Polizeibeamte, der eine war zur fraglichen Uhrzeit bereits nicht mehr im Dienst und der andere konnte nichts dazu sagen. Tolle Zeugen also. Weiterhin sollte der Anwalt aussagen, der den Freispruch für eines der Lieder erstritten hat. Wer jedoch Anwälte kennt, der weiß, dass diese sehr selten kurzfristige Termine wahr nehmen können, da ausgebucht mit Gerichtsprozessen etc. Der Anwalt war also nicht anwesend. An diesem Tag sagte auch ein Mitarbeiter des Landratsamtes aus und erläuterte das Prozedere, wie die Texte eingereicht und geprüft werden, auch der Mitarbeiter vom Landratsamt konnte sich an keine Versammlungsverstöße in dieser Sache erinnern.

Fassen wir also zusammen:
Einzige Belastung ist die Aussage des „Experten“, der nach mehreren Tagen noch alle Liedtexte wusste.
Dagegen spricht: Das Video, aus welchem eindeutig für jeden sichtbar hervorgeht, was gesungen wurde. Die Aussagen der KPI, des Landratsamtes und meine bezüglich der Text-Prüfung und auch noch das Urteil des OLG.

Der Leser müßte nun meinen, klarer Freispruch. Aber Nein es kommt zum 3. Prozesstag.

3. Prozesstag:
Die beiden Filmemacher wurden befragt und diese bestätigten, dass das Video aus Themar ist. Normalerweise hätte man nur die Dekoration vergleichen müssen, die gabs so nämlich noch nie….Aber egal, nachdem das Video nun zweifelsfrei aus Themar war, der Text verschriftet  und das Video im Gerichtssaal vorgeführt wurde, stellte man nun die Behauptung auf, dass die Tonspur nicht echt wäre. Daraufhin beantragte der Anwalt sofort, dass ein Tongutachten in Auftrag gegeben werden soll, um nun auch noch die Echtheit des Tons zu bestätigen. Das der Polizist vielleicht „falsch“ ausgesagt haben könnte (ob bewusst oder unbewusst), darauf ist vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft anscheinend keiner gekommen. Der Zeugen-Anwalt der den Freispruch vor dem OLG erwirkte war aus Zeitgünden wieder nicht anwesend, gab aber dem Gericht eine Versicherung an Eides statt, an diesem Tag nicht in Themar gewesen zu sein und somit auch nichts zum Thema aussagen zu können.

Der Leser müßte nun meinen, klarer Freispruch. Aber Nein es kommt zum 4. Prozesstag. Sollte es zumindest. Kurze Zeit später meldet sich die Richterin beim Anwalt und schlägt vor, dass ganze auf Staatskosten einzustellen. So kam es dann auch. Für viele Beobachter bleibt die Frage, sollte so der eindeutige Freispruch umgangen werden? Wollte man auf diesem Weg den Polizisten eine Anzeige wegen „Meineides“ ersparen? Fragen über Fragen…. Aber gut, dass für den Sänger der Band, diese Farce nun endlich ein Ende hat. Dieser mußte immer mehrer hundert Kilometer aus dem Emsland anreisen.

Anzumerken ist auch, dass bisher alle angeklagten Musikgruppen FREI gesprochen, oder aber das Verfahren eingestellt wurde. Auch gab es bisher keine einzige Verurteilung von Rednern oder anderen Personen, die als Ordner & Helfer die Kundgebung unterstützt haben. Das Strafverfahren welches gegen mich eröffnet wurde, ist mittlerweile auch eingestellt. Was fehlt, sind die Presseberichte darüber. Die kann man vergeblich suchen. Die Freisprüche etc. passen natürlich nicht in die Fake-Berichterstattung der Medien. Somit bleibt beim Bürger, der sich nicht abseits der Mainstream-Medien informiert, das falsche Bild über Themar und die Kundgebung „Rock gegen Überfremdung“ stehen.

Wie ihr an diesem Beispiel seht, ist es besser sich unabhängig zu informieren oder diese Kundgebungen zu besuchen, denn dann könnt ihr sehen, wie die Realität und die geheuchelte Realität der Medien aussieht.