Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019 in Kloster Veßra – Gemeinderat macht mit seiner Entscheidung ein Fass ohne Boden auf!

Nachdem es über ein halbes Jahr keine Sitzung des Gemeinderates Kloster Veßra mehr gab, fand nun kurz nach meiner Beschwerde bei der Kommunalaufsicht am 17.12.2019 eine statt.

Es ging um Nutzungsänderungen ehemaliger Ställe, die nun zu Lagern, Werkstätten und anderen sinnvollen Objekten umgebaut werden sollen. Hier stimmte ich natürlich mit JA.

Außerdem ging es um meinen Antrag – kurz ausgedrückt – auf das Vorkaufsrecht gegen das Gasthaus Goldener Löwe zu verzichten. Die Vorberatung dazu fand im nicht öffentlichen Teil statt. Eine Begründung dafür erhielt ich nicht. Von dieser Beratung schloß man mich dann aus, weil ich „persönlich betroffen“ bin. Das Ganze hätte man auch im öffentlichen Teil der Sitzung machen können, außer man hat etwas zu verbergen? Einen Faden Beigeschmack erhält es doch, wenn die VG-Vorsitzende die „Beratung“ vornimmt und gleichzeitig das örtliche Bündnis gegen Rechts unterstützt. Das dann wiederum die Gemeinderäte im öffentlichen Teil abstimmen müssen, damit auch jeder sieht, wer wo die Hand hebt, passt genau in das Schema. Genau anders herum hatte ich es in meinem Antrag formuliert, damit jeder ohne öffentliche Druck abstimmen kann. Mein Antrag wurde dann auch, wie zu erwarten war, von allen anderen Gemeinderäten + Bürgermeister abgelehnt. Dieser Antrag war die letzte Chance für die Gemeinde ohne Gesichtsverlust und ohne große Kosten aus der Nummer herauszukommen. Die Gemeinderäte und der Bürgermeister müssen nun mit dieser Schuld leben und alle Konsequenzen tragen, die Ihre Abstimmung für die Zukunft mit sich bringt. Und eines ist gewiss, es wird in jeden denkbaren Fall sehr sehr teuer für die Gemeinde werden.

Fall 1: Die Gemeinde gewinnt gegen mich vor Gericht – dann muß sie das Objekt für fast 90.000€ kaufen – zusätzlich fallen Grunderwerbssteuern, Versicherungen usw. an. Die Gemeinde darf kein Gasthaus in diesem Objekt betreiben und muss, da Denkmalschutz besteht, alles aufwendig sanieren. Die Kosten dafür sprengen auf jeden Fall den Gemeindehaushalt. Weiterhin muß die Gemeinde für alle durch mich bereits vorgenommenen Sanierungen aufkommen – möglicherweise wenn sie sich weigert, in einem weiteren teuren Gerichtsverfahren.

Fall 2: Ich gewinne vor Gericht. Dann muß die Gemeinde das teure Verfahren plus meinen Anwalt zahlen. Diese Summe alleine wird schon in die Zehntausende gehen. Außerdem werde ich in dem Fall die Gemeinde nun auf Schadenersatz verklagen, was wahrscheinlich auch wieder eine neues Gerichtsverfahren auslösen wird.

Ich wies u.a. den Bürgermeister genau darauf hin, aber wie ihr sehen könnt, hat mal wieder die Unvernunft gesiegt. Nicht nur deswegen bin ich für die persönliche Haftung von Fehlentscheidungen durch Behördenmitarbeiter oder Bürgermeister. Denn müßten diese mit ihrem Privatvermögen dafür haften, würde es so manchen Unsinn nicht geben.

Am Ende stellte man uns den groben Haushaltsentwurf für 2020 vor. Hierzu werde ich mir in den nächsten Tagen Gedanken machen, um das Beste für unsere Gemeinde raus zu holen.