Bericht aus dem Kreistag Hildburghausen – Ein Fall für die Staatsanwaltschaft?

Vorab: Im kommenden Jahr 2019 sind die nächsten Kreistagswahlen, bei der wir mit einer großen Mannschaft antreten werden. Für je ca. 2,5% die wir erreichen, wird einer der etablierten Politiker seinen Sitz verlieren. Bei der Landratswahl hab ich ca. 17% geholt, dass wären ca. 7 Sitze bei einer Kreistagswahl. Keiner der beiden aktuellen Machtblöcke wäre dann ohne unsere Stimmen mehrheitsfähig.

Was gabs Neues?

– Der insolvente DRK-Rettungsdienst Hildburghausen könnte durch Regiomed übernommen werden. Aber auch andere Organisationen wie Johanniter, Malteser, das DRK Sonneberg oder Suhl wären denkbar. Einige haben bereits ihren Hut in den Ring geworfen.

– Mit u.a meiner Stimme wurde verhindert, dass Reinhard Hotop (Bündnis gegen Rechts) hauptamtlicher Beigeordneter im Landkreis Hildburghausen wird.

– Eine überplanmäßige Ausgabe für die Straßenbaumaßnahme Brattendorf Richtung Waldau wurde bewilligt.

– Ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Landkreis wurde beauftragt.

– Bei der Information über die Situation der Schülerbeförderung im Landkreis kamen eventuell strafrechtliche Vorgänge auf den Tisch, die möglicherweise auch ein Fall für den Staatsanwalt werden könnten.

Was ist passiert? Mit einfachen Worten erklärt:

Im Land Thüringen dürfen laut Gesetz nur Kinder mit Bussen befördert werden, deren Schulweg mehr als 2 Km beträgt. Für den Landkreis Hildburghausen also bindend, zumal es auch Fördermittel vom Land dafür gibt. Irgendwann wurde das aus „Kulanz“ „gesetzeswidrig“ gelockert und auch Schüler mit 1,9 Km bekamen Busfahrkarten. Nach einiger Zeit entwickelte sich eine Eigendynamik und auf einmal waren Leute zu Recht sauer, weil einige bevorzugt unter der 2 Km Grenze behandelt wurden und wiederum andere nicht. Der nächste wohnte wieder ein Stück näher an der Schule und beschwerte sich, warum seine Kinder laufen müssen und so nahm der Skandal seinen Lauf. Jetzt mit dieser Sitzung kam heraus, dass alles, was unter 2 Km gefahren ist, gesetzeswidrig und eine Vorteilenahme für wenige Kinder war. Die Idee einiger Kreisräte, einfach die 2 Km auf 1,5 Km zu senken, würde nicht funktionieren, da ansonsten die Fördergelder, die es für 2 Km gibt komplett gestrichen würden. Die Idee wurde also sofort verworfen. Was mich zu Zwischenfragen zwang. Seit wann wurde das ganze so fabriziert? Antwort: Man wisse es nicht (liegt also schon so lange zurück, dass sich keiner erinnert?) Meine zweite Frage bezog sich auf die 2 Km. Wenn man davon ausgeht, dass die Fördergelder bei Abweichungen wie 1,5 Km in Zukunft nicht mehr gezahlt werden, heisst das im Umkehrschluss, dass die letzten Jahre Fördergelder geflossen sind, die nicht hätten fließen dürfen. Was wiederum heisst, dass eine riesige Summe vom Land Thüringen zurückgefordert werden könnte. Was auch mit Unwissenheit bzw. mit einem Ja beantwortet wurde. Wenn dies so kommen sollte und Gelder zurückgezahlt werden müßten, fehlen diese natürlich hinten und vorne im neuen Kreishaushalt. Die eventuelle Strafbarkeit bisher mal ganz außer Acht gelassen.

Ich möchte nicht falsch verstanden werden. Es geht mir nicht darum, dass ich nicht möchte, dass möglicht gefährliche und lange Wege von Kindern zu Fuß zurückgelegt werden müssen. Hier geht es klar um das evtl. strafbare Vorgehen, um evtl. fällige Rückzahlungen und um Vorteilnahme für einige wenige Schüler. Unser Staat bekommt genug Steuergelder, doch ganz unten bei Kreisen, Städten und Kommunen kommt zu wenig an, vor allem für die Kinder. Der Staat sollte lieber an unnötigen Asylkosten sparen, es den Kreisen geben und dann könnte man z.B. den Schulweg auf 1,5 Km absenken.