Sieg vor dem Landgericht Meiningen – Facebook muß Tommy Frenck Seite wieder Freischalten!

In einem von mir gegen Facebook geführten Rechtsstreit verfügte am 20.12.2019 das Landgericht Meiningen in einem Beschluss (Az.: (355) 2 O878/19) unter Punkt 1:

„Die Antragsgegnerin wird bei Meidung eines für jeden Fall der Nichtvornahme fälligen Zwnagsgeldes bis zu 250.000€, ersatzweise Zwangshaft bis zu sechs Monaten, oder Zwangshaft bis zu sechs Monaten, verpflichtet, die Facebook-Seite des Antragsstellers unter der URL https://www.facebook.com mit der Bezeichnung „Tommy Frenck – Mitglied des Kreistages Hildburghausen“ und der Abkürzung @kreistagfrenck zu entsperren und ihm die Nutzung der Funktionen von www.facebook.com wieder einzuräumen.“

Mein Anwalt wird nun in der kommenden Woche Facebook erneut kontaktieren. Meine Seite sollte also schon bald wieder zur Verfügung stehen.

Das Urteil werden wir in Kürze komplett veröffentlichen. Interessant wird es nochmal werden, denn laut Urteil bekomme ich von Facebook bereits im Vorfeld bezahlte Gerichtsgebühren teileweise wieder. 😉 Mal schauen ob sie freiwillig zahlen oder wir erneut das Gericht einschalten müssen.

Lasst euch diese WILLKÜRLICHEN Sperren nicht gefallen und klagt euer Recht über die Gerichte ein.