Gemeinderatssitzung vom 16.06.2020

Die Versammlung fand dieses Mal in Neuhof statt.

Es ging um eine Absichtserklärung für den „Graf von Henneberg“ Radweg, für die ich natürlich stimmte. Ich gab allerdings zu bedenken, dass auch mögliche Folgekosten/Wartung/Instandhaltung des Radweges und die Finanzierung dieser Kosten bedacht werden muß. Der Radweg würde nach derzeitigem Plan eine große Strecke über die Gemarkung Kloster Veßra, angefangen vor Zollbrück, nehmen. Schon jetzt kommen die Gemeindemitarbeiter kaum nach, die Orte in unserer Gemeinde in Schuss zu halten. Deshalb ist die Frage mehr als berechtigt, wer den Radweg pflegen muss? Wenn es die Gemeinde (je nach Lageplan) ist, muß vorab geklärt werden, wie extra Mitarbeiter für dieses Vorhaben finanziert werden sollten.

Weiterhin stimmte ich für die Vergabe für das Bauvorhaben der Ringstraße in Neuhof und für die Erneuerung der Straßenlampen auf LED-Basis.

Auch wurde über die Öffnungszeiten des Friedhofes debattiert. Ich sprach mich dafür aus die Öffnungszeiten ganzjährig von 07-20 Uhr zu belassen (wobei im Sommer nach meiner Meinung auch eine längere Öffnungszeit für mich in Betracht kommen würde). Dazu stellte ich auch einen Antrag zur Abstimmung da ich schon merkte, dass die Öffnungszeitendiskussion eher in die Anlehnung der derzeitigen Museumsöffnungszeiten ging. Diesen stellte ich dann nur zurück weil nun noch die Bürger aus Kloster Veßra bis zur nächsten Sitzung um ihre Meinung dazu befragt werden sollen und auch der Bürgermeister die interessen des Klosters mit diesem besprechen möchte. Meine Bedingung für die Rückstellung meines Antrages war, dass die nächste Sitzung noch vor Ende September 2020 statt finden muß, um diese Thematik abschließend zu klären, noch bevor im Oktober die kürzeren Öffnungszeiten zu tragen kommen. Mein Standpunkt hierzu ist klar. Viele Bürger sind arbeiten und kommen leider bei diesen Öffnungszeiten keine ordentliche Grabpflege ihrer verstorbenen Angehörigen durchführen. Dieses Bedürfnis darf nicht vom kloster oder anderen beschnitten werden. Gerne könnt ihr mir dazu eure Meinung und Anregungen zukommen lassen.

Abschließend ging es noch um eine Versetzung des ehemaligen Pferdetränke durch Antrag eines Bürgers aus Neuhof. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, jedoch muß sich die Gemeinde auch nicht gegen die Wünsche der Bürger sperren. Mein Vorschlag hierzu war es, besagte Person zu einer Sitzung einzuladen um den Sachverhalt zu klären und ggf. ihm vorzuschlagen, in Kostenübernahme die Tränke auf einen neuen besseren Standpunkt, unweit des Alten, zu versetzen.