Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige gegen eine Mitarbeiterin des Haupt- und Rechtsamt des Landratsamtes Hildburghausen

Den Namen der Mitarbeiterin haben wir hier an dieser Stelle anonymisiert.

Am heutigen Tage habe ich als Fraktionsvorsitzender der BZH Kreistagsfraktion im Kreistag von Hildburghausen eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowie eine Strafanzeige – wegen des Verdachtes auf Amtsmissbrauch/Rechtsbeugung – gegen eine Mitarbeiterin im Haupt- und Rechtsamt des Landratsamtes Hildburghausen erstattet.

Folgendes veranlasste uns zu diesem Schritt:

Zum wiederholten Mal verfasste eine Mitarbeiterin Auflagenbescheide mit rechtswidrigem Inhalt – zuletzt am 17.10.2019.
Erneut hat sie damit eine Menge Gelder zum Fenster hinaus geworfen. Geld, das nicht sie bezahlen muss, sondern der Steuerzahler. Somit wird wieder der Kreishaushalt belastet. Deshalb ergreifen wir als BZH Kreistagsfraktion nun diesen Schritt.

Der letzte Vorfall zeigt deutlich, worum es dieser Mitarbeiterin anscheinend geht. Sie versucht, nach unserer Einschätzung, ihr Amt zu mißbrauchen um politisch Andersdenkenden höchst schikanöse Auflagenbescheide zu erteilen. So schickte sie kurz vor knapp, am 17.10.2019 nachmittags, dem Anmelder einer Kundgebung für den 19.10.2019 in Themar, einen Auflagenbescheid mit zahllosen rechtswidrigen Punkten. Und dies, obwohl der Anmelder bei einem Kooperationsgespräch in derselben Woche, bereits auf mindestens ein rechtswidriges Kriterium des kommenden Bescheides, besagte Mitarbeiterin hinwies. U.a. sollte die Kundgebung, die zur Aufklärung der Bürger gilt, auf über 18 Jahre alte Personen beschränkt werden. Der Versammlungsleiter sollte Ordner mindestens einen Tag im voraus benennen. Die Gerichtssprechung sagt hier etwas anderes. Wiederum sollte der Versammlungsleiter Personen, die auf die öffentlichen Versammlung kommen, durchsuchen und kontrollieren. Dieses Hoheitsrecht obliegt einzig der Polizei! Weiterhin sollte für gesprochene Reden und Texte das Strafgesetzbuch nicht als Grenze gelten, sondern eine pauschal festgelegte „linke“ Fantasiegrenze. Des Weiteren sollten die Boxen des Veranstalters so aufgestellt werden, dass sie nur auf den Boden zeigen dürfen. Ja, richtig gehört. Die Boxen dürfen mit dem Ausgang des Soundsystems nur den Boden beschallen. Habt ihr jemals so etwas gesehen? In Hongkong wären die Verantwortlichen sicherlich stolz auf so eine Mitarbeitern.

Der Anmelder legte über seinen Anwalt, sofort am Freitagmorgen, beim Verwaltungsgericht Meiningen Klage ein. Das Verwaltungsgericht Meiningen wollte dann natürlich eine weitere Stellungnahme des Landratsamtes Hildburghausen und gab diesem eine Stunde Zeit. Anscheinend war man aber im Landratsamt Hildburghausen nicht in der Lage, diese Punkte zu begründen. Also nahm das Landratsamt Hildburghausen fix alle vom Anwalt über das Verwaltungsgericht beanstandeten Punkte zurück und setzte diese außer Kraft.

Nichtsdestotrotz urteilte das Verwaltungsgericht Meiningen, dass das Landratsamt Hildburghausen die kompletten Gerichtskosten nun begleichen muss. Diese werden sich um die 1000€ belaufen.

Es ist ein Skandal, wie freie Bürger in diesem Land durch Bescheide schikaniert werden und wie sich Mitarbeiter dafür hergeben, dies zu tun. Unfassbar, dass man als Bürger erst die Gerichte einschalten muss, um sein Grundrecht in Anspruch nehmen zu können. Empörend, wie diese Mitarbeiterin in diesem Amt, mit Steuergeldern umgeht. Wir sind uns sicher, müßte sie die Kosten aus eigener Tasche zahlen, würden die Bescheide nicht so aussehen. Aus diesen Gründen, und weil es natürlich nicht der erste Vorfall dieser Art war, haben wir den Verdacht, das Frau XXX, ihr Amt missbraucht, um Bürger mit einer anderen Meinung zu schikanieren und diese an der Ausübung ihrer grundgesetzlich garantierten Rechte zu hindern. Falls dies die Staatsanwaltschaft Meiningen anders sehen sollte, so liegt trotzdem ein massiv-schadhaftes und grob-fahrlässiges Verhalten vor, das in so einem Amt nichts zu suchen hat.

Auch Landrat Müller wird ein weiteres Schreiben von uns bekommen, in dem wir personelle Konsequenzen fordern werden. Dieses Schreiben werden wir im Laufe des Abends auf dieser Seite veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Tommy Frenck
BZH – Fraktionsvorsitzender
BZH – Fraktion Kreistag Hildburghausen