Veranstalter aus Themar wird mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Behördenwillkür vorgehen!

Der Veranstalter der Kundgebung: „Tage der nationalen Bewegung“ wird nach Rücksprache mit meinem Anwalt mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Behördenwillkür am Wochenende vorgehen. Ich bin mir sicher, dass das Gericht auch in diesem Fall, für Recht & Ordnung sorgen wird. Leider ist dies bei solchen Kundgebungen erst im Nachgang möglich. Aber besser spät als nie 😉

In den Augen unseres Anwaltes, der auch vor Ort war, waren die durchgeführten Polizeikontrollen in dieser Form nicht rechtmäßig. Auch, dass ein Sänger der Musikgruppe „Brutal Attack“ seinen Kundgebungsbeitrag nicht leisten konnte, wird ein juristisches Nachspiel haben.

Sobald es Neuigkeiten gibt, werde ich diese natürlich hier veröffentlichen.